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Krankenzusatzversicherung

Versicherungspflichtige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten ihre Leistungen nur nach dem einheitlich vorgeschriebenen Leistungskatalog der GKV. Was nicht im Katalog enthalten ist, wird nicht bezahlt. Das trifft zum Beispiel für teuren Zahnersatz, Brille, oder das zweite Hörgerät zu.

Auch im Krankenhaus erhält der Kassenpatient nur eine Standardunterbringung und -behandlung. Mit einer freiwilligen privaten Krankenzusatzversicherung kann sich der Kassenpatient ähnlich absichern, wie ein Privatpatient. Genauso, wie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) wählt der Versicherungsnehmer in der Krankenzusatzversicherung seine zusätzlich gewünschten Leistungen aus.

Im Leistungsfall zahlt die GKV die Kassenleistungen und die vereinbarten Zusatzleistungen übernimmt die Krankenzusatzversicherung. Der Versicherungsbeitrag richtet sich immer nach den gewünschten Zusatzleistungen, dem Eintrittsalter, eventuelle Beschwerden und den Versicherungsbedingungen der Anbieter. Er kann bei gleichen Leistungen und Voraussetzungen unterschiedlich hoch sein, so dass ein Vergleich vor Vertragsabschluss sinnvoll ist. In den meisten Fällen ist mit der Antragsstellung eine Gesundheitsprüfung notwendig.

Für bestehende Risiken gibt es Zuschläge zum Beitrag, oder sie werden von den Leistungen ausgeschlossen. Viele GKV haben Kooperationsverträge mit PKV. Hier kann ein langjährig Versicherter teilweise auch ohne Gesundheitsprüfung einen günstigen Tarif bekommen. Die Krankenzusatzversicherung sollte schon in jungen Jahren (bis 35) abgeschlossen werden, weil dann die Beiträge noch günstig sind und kaum gesundheitliche Probleme bestehen.

Eine zweite wichtige Krankenzusatzversicherung für Kassenpatienten ist bei Reisen ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung. Obwohl mit vielen Ländern Sozialabkommen bestehen, ist auch hier eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, weil bestimmte Leistungen, wie Krankenrücktransport, von der GKV nicht gezahlt werden.

Es gibt auch Regionen, wo es keine Kassenärzte gibt. Mit der Auslandskrankenversicherung ist der Reisende bei Erkrankung Privatpatient. Die kosten sind im Vergleich zum Risiko eher gering.

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Datum: Donnerstag, 7. August 2008 15:09
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