Private Krankenversicherung für Beamte
Beamte nehmen auch bei dem Thema der Krankenversicherung eine Sonderstellung unter den Angestelltenverhältnissen ein, da sie laut Sozialgesetzbuch versicherungsfrei sind. Das heißt nichts anderes, als das die private Absicherung allein in ihren Händen liegt. Eine private Krankenversicherung für Beamte ist deshalb anzuraten, da sie sonst für die anfallenden Kosten selbst aufkommen müssen. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes haben zumeist Anspruch auf Beihilfe, die der Dienstherr, also der Bund oder das jeweilige Land, zu leisten hat.
Der Dienstherr übernimmt einen festgelegten Teil der Krankheitskosten, wie hoch dieser Anteil ist, ist abhängig von Familienstand und Dienstherr, er liegt aber in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Der Dienstherr befindet sich dem Beamten gegenüber in der so genannten Alimentationspflicht, da dieser ihm grundsätzlich auf Lebenszeit seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
Die verbleibenden Kosten hat der Staatsbedienstete jedoch selbst zu tragen, er kann dies aber mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte absichern. Es ist dem Beamten auch erlaubt, in eine gesetzliche Krankenkasse einzutreten, da diese jedoch immer den vollen Beitragssatz verlangt, lohnt sich diese Möglichkeit meist nur für Menschen mit starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Bei der privaten Krankenversicherung für Beamte bezahlt man tatsächlich nur das, was man auch wirklich in Anspruch nimmt. Je nach Versicherung kann das sogar eine Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme beinhalten.
Ein Vergleich lohnt sich allemal, da die verschiedenen privaten Krankenversicherungen für Beamte unterschiedliche Leistungen anbieten.
Tags: Beamte, Krankenversicherung, private krankenversicherung, Versicherung
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