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Krankenzusatzversicherung
Donnerstag, 7. August 2008 15:09
Versicherungspflichtige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten ihre Leistungen nur nach dem einheitlich vorgeschriebenen Leistungskatalog der GKV. Was nicht im Katalog enthalten ist, wird nicht bezahlt. Das trifft zum Beispiel für teuren Zahnersatz, Brille, oder das zweite Hörgerät zu.
Auch im Krankenhaus erhält der Kassenpatient nur eine Standardunterbringung und -behandlung. Mit einer freiwilligen privaten Krankenzusatzversicherung kann [...]
Thema: Krankenversicherung | Kommentare (1) | Autor: Dirk
